Teilnahmebedingungen für das Kursprogramm der Nachbarschaft Neuhadern e.V.
1. Anmeldung
Der Kursbesuch ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung möglich (Ausnahmen: Einzelveranstaltungen und offenes Programm). Die Anmeldung zu den Kursen und Veranstaltungen muss schriftlich auf den aktuellen Formularen der Nachbarschaft Neuhadern erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur sofortigen Zahlung der Kursgebühr.
2. Kursgebühr
Die Kursgebühr muss spätestens bis Kursbeginn auf dem Konto der Nachbarschaft Neuhadern e.V. bei der Stadtsparkasse München, IBAN DE77701500000102130762, BIC SSKMDEMM, eingegangen sein. Andernfalls ist eine Kursteilnahme nicht möglich.
Mitglieder des Vereins Nachbarschaft Neuhadern e. V. erhalten bei einigen Kursen und Veranstaltungen eine Ermäßigung. Dies ist im Programm kenntlich gemacht. Bei Geschwisterkindern erhält das zweite Kind bei Teilnahme im selben Kurs 20 % Ermäßigung.
Gegen Vorlage des aktuellen Bescheids von ALG II und Grundsicherung im Alter erhalten Sie eine Ermäßigung von 50 %.
3. Absage von Kursen
Kurse und Veranstaltungen kommen nicht zustande und können abgesagt werden, wenn
a) der Dozent ausfällt oder
b) die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Kommt ein Kurs nicht zustande, werden die Teilnehmer schnellstmöglich informiert. Die Teilnahmegebühr wird erstattet.
Auf Wunsch der Teilnehmer kann ein Kurs auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden. In diesem Fall erhöht sich jedoch die Kursgebühr entsprechend, da sich die Gebühr an der Mindestteilnehmerzahl orientiert.
Kurse mit weniger als vier Teilnehmern werden nicht durchgeführt.
4. Rücktritt
Bei Rücktritt bis zu 15 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Kursbeitrags erhoben. Bei einem Rücktritt 14 Tage oder später vor Beginn des Kurses sind 50 % der Kursgebühren fällig.
5. Haftung
Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Es kann keinerlei Haftung übernommen werden.
6. Krankheit
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als vier Wochen werden gegen Vorlage eines ärztlichen Nachweises die nicht wahrgenommenen Termine ab der fünften Krankheitswoche erstattet.
7. Rauchverbot
Bitte beachten Sie, dass in unseren Räumen generell ein Rauchverbot besteht.